Seit gut einem Jahr sind Gastronomen, Caterer und Cafés dazu verpflichtet, eine Mehrwegverpackung anzubieten, wenn sie Speisen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen. Die Regelung, die sich im deutschen Verpackungsgesetz findet, ist eine Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie (wir berichteten). So soll die Nutzung bestimmter Einwegkunststoffartikel gemindert werden.
Einige Unternehmen sind dieser Pflicht allerdings nicht nachgekommen. Dagegen zog die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor Gericht und war erfolgreich, wie sie in ihrer Pressemitteilung bekannt gab.
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