Schufa kann sich nicht mehr auf Geschäftsgeheimnis berufen
Konkret sollen Änderungen an § 34 Bundesdatenschutzgesetz vorgenommen werden. Durch eine Ergänzung sollen Betroffene auch dann ein Recht zur Auskunft haben, wenn durch die Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart würden und wenn das Interesse der betroffenen Person das Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Bislang hatte sich die Schufa bei sämtlichen Auskunftsersuchen immer auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berufen.
Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke (Grüne) begrüßt die Änderung: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen künftig ohne Umwege erfahren, welche Daten und Kategorien von Daten sich auf ihren Score-Wert ausgewirkt haben, wie diese gewichtet wurden und welche Aussagekraft der Score-Wert hat.“ Auch Diskriminierung durch Scoring solle in Zukunft durch die Reform vermieden werden.
Die Reform muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren.
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Das erkläre mir mal einer. Also keine Auskünfte über einzelne Personen, sondern nur statistische Daten. Dann wäre doch der Sinn der Schufa ganz hinüber.
Und nein, die Kreditgeber würden weiterhin Kredite vergeben müssen, weil sie damit u.a. ihre Eigenkapitalquo te deckeln, um Geldschöpfung (Giralgeld) zu erzeugen und abstruse Gewinne einzufahren.
Auf Deutsch: bei 100000 HausbauKredit müssen 10000 im Säckel sein, 90000 hat die Bank gratis (Geldchöpfung) und schreibt auf deinem Konto gut, die anderen 70000 über z.B. 30 Jahre sind ebenfalls Gewinn, der natürlich mit den Jahren weniger wird.
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Das Ergebnis wird wohl sein, dass die Verbraucher gar keine Kredite mehr bekommen, weil das Risiko nicht abschätzbar ist.
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