Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor risikobehafteten oder gefährlichen Produkten zu schützen, greift die Bundesnetzagentur fortlaufend in den Markt ein. Die Sanktionen, mit denen die Behörde sowohl den digitalen als auch den stationären Handel schützt, betreffen eine immense Zahl an Waren.
Allein im vergangenen Jahr spürte die Behörde im Online-Handel beispielsweise mehr als 2.400 auffällige Angebote auf und ließ sie von den entsprechenden Verkaufsplattformen löschen. Betroffen waren von dieser Maßnahme mehr als 64 Millionen Geräte. Vergleicht man die Zahl mit dem Vorjahr, so zeigt sich eine immense Steigerung, denn 2022 lag die betroffene Stückzahl noch bei lediglich 13 Millionen Produkten.
Im hiesigen Einzelhandel wurden indes fast 3.000 Gerätetypen geprüft und 31 Vertriebsverbote erlassen. Darüber hinaus wurden Akteure in 1.006 Fällen zur Behebung von Mängeln bei nicht konformen Produkten aufgefordert. Konkret betroffen waren hier insgesamt 8 Millionen Geräte.
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Es handelt sich wohlgemerkt um ein elektronisches Gerät das eine echte Gefährdungslage verursachen kann, da durchaus relevante Strommengen durch den Körper geleitet werden (kein TENS).
Da ich über eine Google Suche nach "Fehlendes CE-Zeichen verstoß melden" (und ähnlichen Suchanfragen) nicht weiter kam habe ich den Verstoß gleich bei etlichen möglichen Institutionen gemeldet (Verbraucherzen trale NRW, BNEtzA, ZLG, BFARM, BAUA, BVL, EVZ, Erlebnis Europa)
... und zusätzlich noch beim Marktplatz Amazon, die meiner Ansicht nach bei FBA Verkäufen als Marktplatzbetre iber in die Mitverantwortun g genommen werden sollten.
Das Ende vom Lied: Ca. 80 % der Institutionen waren kein bisschen zuständig (was okay ist), hatten aber auch keine Ahnung, wo ein solche Meldundung richtig platziert werden könnte. Unter anderem auch die Verbraucherzent rale NRW (was nicht okay ist).
Teilweise hat mir Institution A die Institution B empfohlen und umgekehrt.
Korrekt verortet war die Meldung am Ende bei einem bestimmten Dezernat der lokalen Bezirkregierung , was ich ohne einen Hinweis nie selbst hätte herausfinden können, obwohl ich eine Suchmaschine durchaus zu nutzen weiß.
Weder der Verbraucherschu tz, noch einige Institutionen von denen man es hätte erwarten dürfen konnten ad hoc den richtigen Hinweis geben.
Am schwierigsten aber war die Meldung bei Amazon selbst, denn als Käufe kommt man nur auf Support-Themen die allesamt nicht passen und im Support-Chat wird als Hilfangebot der China-Verkäufer angeboten, der ganz sicher kein Interesse hat das Problem zu lösen und den Artikel vom Marktplatz zu entfernen.
Es gibt zwar eine Seite bei Amazon die zu Rückrufen und Gefährdungslage n informiert, diese können aber immer nur von Seite des Herstellers aus eingelietet werden, was bei den typischen billig Einbringungen aus China wohl die wenigsten Hersteller tun werden
amazon.de/.../...
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