Mit einer Mehrheit von 397 zu 121 Stimmen hat sich das EU-Parlament dazu entschieden, „Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände mit aufzunehmen, wie Heise berichtet. Dabei werden bestimmte Straftatbestände festgelegt, die in jedem EU-Land strafrechtlich verfolgt werden müssen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die universelle Absicherung von Gruppen und Gemeinschaften gelegt, die von Hetze betroffen sind. Die Abgeordneten betonten, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut für die Demokratie sind, allerdings nicht als Schutzschild für Hassrede und Hassverbrechen missbraucht werden dürfen.
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