In Deutschland gilt bereits ein nationales Lieferkettengesetz für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. Im Dezember wurde dann berichtet, dass man sich in der EU auf das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) geeinigt habe, von dem mehr Unternehmen betroffen sein werden.
Laut einem Präsidiumsbeschluss lehnt die FDP die konkrete Ausgestaltung der EU-Vorschrift ab und plädiert stattdessen für eine schlanke und praxistaugliche EU-Lieferkettenrichtlinie.
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