Marktplätze: Nachweis der Steuerpflicht
Viele Online-Shops, besonders die mit Sitz im Nicht-EU-Ausland oder in Drittstaaten, entziehen sich ihrer Steuerpflicht. Dem Problem konnte offenbar auch die einige Jahre verpflichtende Erfassungsbescheinigung sowie die Pflicht der Angabe einer Umsatzsteuer-ID nicht lösen. Seit 2019 müssen Online-Plattformen wie Ebay und Amazon für die Umsatzsteuerausfälle ihrer Händler haften. Der Haftung können sie entgehen, indem sie ihre Kunden auf Steuerehrlichkeit überprüfen. Jeder Händler, egal ob mit Sitz in Deutschland oder China, musste bis 2021 beim Finanzamt die Bescheinigung über seine umsatzsteuerliche Registrierung einholen und diese dem Marktplatz zur Verfügung stellen. Seit dem 1. Juli 2021 muss stattdessen eine Umsatzsteuer-ID hinterlegt werden.
Bei diesem Konzept fallen jedoch Shops, die außerhalb einer Plattform verkaufen, durch das Raster – und davon gibt es viele. Diese Unternehmen verkaufen munter an Verbraucherinnen und Verbraucher, ohne sich in der EU steuerlich zu registrieren. Die EU führte nun stärkere Instrumente ein.
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