Wer ist für was zuständig?
Das Zuständigkeitsgerangel bezieht sich vor allem auf die Frage, welche Behörde(n) für die Überwachung der Durchsetzung des DDG verantwortlich sein sollen. Ein Knackpunkt dabei ist auch, dass die zuständigen Behörden laut den Anforderungen der EU frei von politischem Einfluss sein müssen. So wird bei der Bundesnetzagentur die Stelle „Koordinator für Digitale Dienste (KDD)“ eingeführt. Diese Stelle ist aber, anders als der Name vermuten lässt, nicht für alle Bereiche des DDG zuständig. Geht es um Belange des Jugendschutzes, ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständig. Diese Bundeszentrale ist allerdings nur dann zuständig, wenn es sich nicht um den Jugendmedienschutz handelt. Der ist nämlich Ländersache, womit wiederum die dortigen Behörden in diesen Fällen handeln müssen. Diese Behörden müssen dann die Kriterien zur fachlichen Unabhängigkeit erfüllen. Für den Datenschutz ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig. Dieser ist immerhin durch die DSGVO bereits politisch unabhängig gestellt.
Das klingt ganz schön kompliziert, findet auch Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale BUndesverband (vzbv). „Dadurch wird die Durchsetzung des ohnehin komplexen Digital Services Act unnötig auf mehrere Behörden verteilt und so verkompliziert“, kommentiert sie die Frage nach den Zuständigkeiten der Landesmedienanstaalten laut Heise. Die Landesmedienanstaalten selbst sehen das zumindest teilweise anders. So sagt Tobias Schmid, der Direktor der Landesmedienanstalt NRW ist: „Die Medienanstalten haben in den vergangenen Monaten mehrfach unter Beweis gestellt, dass sie es sind, die die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung im Netz schon heute vorantreiben.“
So geht es weiter
Eigentlich sollen die Mitgliedstaaten den DSA bis zum 17. Februar 2024 mit den nationalen Regelungen ergänzen. Hier hofft die Bundesregierung dass das DDG zum 1. April 2024 in Kraft treten wird. Kommen Bundestag und Bundesrat hier nicht zu Potte, kann das ganz konkrete Auswirkungen haben: Damit der DSA gegenüber den größen Plattformen durchgesetzt werden kann, braucht es Vertreter:innen aller Mitgliedstaaten im DSA-Ausschuss – und diese Mitgliedschaft hängt offenbar – so suggeriert Heise – an der nationalen Umsetzung. Ohne einen vollständig besetzten Ausschuss können keine Anordnungen oder Strafen ausgesprochen werden.
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