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Neue Kennzeichnungsvorschriften: Wein ab heute mit neuen Etiketten

Veröffentlicht: 08.12.2023
imgAktualisierung: 08.12.2023
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.12.2023
img 08.12.2023
ca. 3 Min.
Alte Weinflaschen in Holzkiste
© Samuel Lehman / Shutterstock.com
Neue Vorgaben für den Verkauf von Wein ab 08.12.2023: Die Angabe der Nährwerte und Zutaten ist nun verpflichtend.


Zwar unterliegt Wein wie jedes Lebensmittel auch der Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung Nr. 1169/2011, kurz: LMIV). Die LMIV nennt für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent wie Wein jedoch folgende Ausnahmen: Auf das Zutatenverzeichnis sowie die Nährwertdeklaration darf (bislang) verzichtet werden. Diese Sonderstellung entfällt zum 8. Dezember 2023.

Was ändert sich?

Ab heute müssen Weine sowie Schaumweine, Obstweine und aromatisierte Weine, die in der Europäischen Union beworben und verkauft werden, mit einem neuen Etikett versehen werden, was künftig auch über die Inhaltsstoffe (die sogenannte Zutatenliste) und die Energie- und Nährwerte informiert.

Künftig wird es also verpflichtend sein, die Nährwertdeklaration sowie das Verzeichnis der Zutaten auf den Flaschen zu ergänzen. Das wiederum führt dazu, dass die Angaben auch in den Shop integriert werden müssen. Bei der Etikettierung selbst gelten dann jedoch die bisherigen Vorschriften im Hinblick auf Größe und weitere formale Anforderungen.

Etikettierung 2.0

Die Erzeuger sollen jedoch die Möglichkeit haben, die Angaben der Nährwertdeklaration auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett auf den Brennwert zu beschränken und die vollständige Nährwertdeklaration und das Verzeichnis der Zutaten auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren besteht die Option, auf das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration hinzuweisen und dies digital abrufbar zu machen, beispielsweise durch einen QR-Code. In einem solchen Fall dürfen diese Angaben jedoch nicht mit anderen Informationen zu Verkaufs- oder Vermarktungszwecken angezeigt werden und es ist untersagt, Nutzerdaten zu erfassen oder zu verfolgen.

Außerdem hat diese Möglichkeit keinen Einfluss auf die weiteren Kennzeichnungsanforderungen. Allergien oder Unverträglichkeiten auslösende Stoffe sind daher weiterhin auf dem Etikett aufzuführen, formell ggf. in anderer Weise.

Auch für den reinen Handel steht fest, dass die Angaben möglichst direkt und ohne weitere Klicks in der Artikelbeschreibung zur Verfügung stehen müssen.

Übergangsfrist

Wie bei allen Änderungen hinsichtlich der Etikettierung und Kennzeichnung von Produkten muss die Frage geklärt werden, welche Regelungen für Altbestände gelten sollen. Im Falle der neuen Weinkennzeichnung war fraglich, ob vor dem Stichtag hergestellte und/oder gekennzeichnete Produkte abverkauft werden dürfen. Hier hat das Europäische Parlament jedoch Stellung bezogen:

„Wein, der den vor dem 8. Dezember 2023 geltenden Kennzeichnungsanforderungen (...) entspricht, und aromatisierte Weinerzeugnisse, die den vor dem 8. Dezember 2023 geltenden Kennzeichnungsanforderungen (...) entsprechen, und die vor diesem Datum hergestellt wurden, dürfen weiterhin auf den Markt gebracht werden, bis diese Bestände erschöpft sind.“

„Wann ist ein Wein als hergestellt zu betrachten?“, und weitere Fragen beantwortet die EU-Kommission in einem Fragen- und Antwort-Katalog, der glücklicherweise rechtzeitig vor dem Inkrafttreten veröffentlicht wurde.

2024er-Jahrgänge nur noch mit neuem Label

Alle Weine, die nach dem 8. Dezember 2023 hergestellt werden, müssen den neuen Anforderungen genügen. Der neue Jahrgang 2024, der nach und nach in die Läden kommt, wird also nur noch die neuen Labels tragen. 

Was bei den Winzern für wenig Freude sorgte, freute die Verbraucherschützer. „Viele wissen aber nicht, wie kalorienreich Alkohol ist“, sagt Armin Valet, Ernährungsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Antje Gahl, die Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, rechnet vor, dass ein Glas Sekt oder Champagner im Schnitt auf 166 Kilokalorien kommen.

Veröffentlicht: 08.12.2023
img Letzte Aktualisierung: 08.12.2023
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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