Seit Beginn des Jahres ist das Lieferkettenschutzgesetz (kurz LkSG) in Kraft. Damit werden Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten. Gewerkschaften und NGOs (Nichtregierungsorganisationen) können auf Grundlage des Gesetzes gegen Rechtsverletzungen von Unternehmen vorgehen.
Gegen Rewe und Edeka wurden Rechtsverletzungen der betroffenen Arbeitnehmer:innen zusammen von der ecuadorianischen Gewerkschaft Astac geltend gemacht. Die Beschwerde wurde außerdem von der NGO Oxfam, dem katholischen Hilfswerk Misereor und dem European Center for Constitutional Human Rights (ECHHR) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, wie LTO berichtet.
Kommentar schreiben
Antworten
Wenn Produzenten in anderen Ländern ihren Mitarbeitern Hungerlöhne bezahlen, liegt das nicht in Rewes und Edekas Macht. Andere Produzenden in Ecuador zahlen das gleiche, da können Importeure in Deutschland nichts für.
Wir können es schlichtweg nicht ändern, wenn andere Länder ausserhalb der EU noch unsozialer sind. Lediglich die Importe einstellen könnte Rewe und Edeka - wenn alle das tun würden, würde das Unternehmen insolvent gehen und die Hungerlöhner sind arbeits- und anschliessend die ganze Familie obdachlos. Villeicht sind dann ja alle zufrieden?
Ein "Lieferkettenge setz" bringt in der Realität nix, nada, nothing...weil man die fiese, böse Welt nun mal nicht per Gesetz ändern kann, auch die Bürokratieträum er der EU nicht
Ihre Antwort schreiben