Damit kaputte Geräte nicht sofort weggeschmissen werden und stattdessen eine Reparatur für Verbraucher:innen attraktiver wird, will die Europäische Kommission ein Recht auf Reparatur schaffen (wir berichteten). Ein entsprechendes Gesetz ist schon länger im Gespräch und nun kommt wieder Bewegung in die Sache: Gestern hat der Binnenmarktausschuss für den Gesetzesvorschlag der Kommission vom März gestimmt. In Zukunft werden Verbraucher:innen einen Anspruch darauf haben, ihre defekten Geräte nach dem Ablauf der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungspflicht reparieren zu lassen.
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Ein Beispiel: Wir hatten für ein Doro 366 Hunderte Akkus 2022 zu 7€ Netto eingekauft.
Ausverkauft! Jetzt zahlt ein Händler - selber Großhändler 19€ Netto. Herstellungspre is des Akkus
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Heißt dann soviel, Kaffeemaschine, Fön und allerlei anderer Kleinzeug geht sofort in die Tonne. Wer möchte auf die Reparatur 8 Wochen warten.
Frage wo wird repariert? Und wer will das machen? Facharbeiter? Die gibt es dafür auf dem Markt nicht und wird es so schnell nicht geben.
Gut ist nur die Idee.
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