Der Zahlungsdienst PayPal hat in den letzten Wochen eine Änderung vorgenommen, die bei Kund:innen für Verwirrungen sorgte und bei Händler:innen für Unmut: Bei manchen Kaufabschlüssen wurde ein Kasten mit einer Warnung vor möglichen Zusatzkosten angezeigt (wir berichteten).
Kund:innen berichteten, dass Beträge angezeigt wurden, die bis zu 20 Prozent über dem eigentlichen Endpreis lagen. Händler:innen gaben an, dass sie vermehrt Kaufabbrüche festgestellt haben, die wohl auf diesen Hinweis zurück zu führen sind.
Auf Nachfrage hat Paypal jetzt angegeben, warum dieser Hinweis angezeigt wird.
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Müßte es nicht eher heißen: "Verbraucher:in nen in Deutschland, die innerhalb Deutschlands (oder der EU?) bestellen, müssen allerdings keine Sorge haben ..."
Oder gilt bei Verbrauchervert rägen, auch aus Drittländern, immer automatisch deutsches Recht?
Paypal wird ja auch gern bei internationalen Käufen genutzt, bei denen der Rechtsweg praktisch eher ungehbar ist und somit die Absolutheit des vereinbarten Betrages besondere Bedeutung hat. Solch eine Klausel bei der Zahlungsabwickl ung würde mich international auch zum Abbruch bewegen.
Für mehr Sicherheit sollte die Option bestehen, nur dem angezeigten Betrag zustimmen zu können (durch nicht setzen eines Hakens). Dadurch wäre der Händler gefordert im Vorhinein genau zu erklären, warum er diese Art der Zustimmung mit offenem Betrag gewählt hat, und wie genau die Kosten entstehen können. Im Sinne der Händler wäre in diesem Fall wohl auch, dass der Händler eine erklärende Formulierung zur genauen Aufklärung über die möglichen Kosten innerhalb der Paypal Abwicklung anzeigen kann.
Einfach nur den geforderten Hinweis anzuzeigen reicht zumindest nicht aus. Er ist wie das Kleingedruckte bei einem Laufzeitvertrag . Wenn man auf etwas stößt, das merkwürdig klingt, aber niemand vor Ort ist, der es einem im Detail erklärt, schließt ein gewisser Prozentsatz der Käufer den Vertrag vernünftiger Weise nicht ab.
Das sind hier die Kaufabbrüche ...
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Antwort der Redaktion:
Hallo Luxxx,
bei verbraucherschu tzrechtlichen Fragen ist in der Regel das Recht des Landes entscheidend, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Shop auf die Verbraucher:inn en des jeweiligen Landes ausgerichtet ist.
Händler:innen haben leider nur bedingt Einfluss darauf, ob der Hinweis angezeigt wird oder nicht. Wir können die Unsicherheit auf Seiten der Verbraucher:inn en verstehen und hoffen der Artikel konnte für etwas Klarheit sorgen.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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Nur wer sagt das den verwirrten End-Kunden???
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