Im Juli 2023 ging das Hinweisgeberschutzgesetz an den Start: Es soll Beschäftigte, die bestimmte Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden, besser vor unzulässigen Sanktionen schützen. Den Hinweisgebern stehen dazu im Wesentlichen zwei Arten von Meldestellen zur Verfügung: Die internen, falls Unternehmen eine eigene Meldestelle eingerichtet haben, und die externen, die durch die öffentliche Hand betrieben werden. Eine davon ist beim Bundesamt für Justiz angesiedelt – und meldet jetzt bereits über 100 eingegangene Hinweise.
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