Der Apotheker und die gepanschten Krebsmedikamente
Jahrelang hatte der Apotheker Peter S. aus Bottrop Krebsmedikamente gestreckt. Zwischen 2012 und 2016 hatte S. nachgewiesen unterdosierte Krebsmedikamente ausgegeben. Bei den Medikamenten ging es um individuell zubereitete Infusionslösungen. Von dem eigentlichen Medikament, dem Kostentreiber, fügte er weniger hinzu als verschrieben. Bei der Krankenkasse rechnete er das Ganze aber so ab, als hätte er die vollständige Menge in die Infusionslösung gegeben. So handelte er in 14.500 Fällen und erwirtschaftete ein Vermögen von 13,6 Millionen Euro. Das Motiv liegt dabei aber nicht so klar auf der Hand, wie es den Anschein hat: Peter S. kam bereits gut betucht auf die Welt. Geld scheint also nicht der Motivationstreiber gewesen zu sein. In Bottrop selbst war er angesehen. So organisierte er regelmäßig Spendenaktionen für das Hospiz und gehörte gleichzeitig zu den größten Spendern.
Vermutungen gab es viele
Aber: Wie konnte der Apotheker so lange unentdeckt Krebsmedikamente panschen? Eigentlich werden solche Medikamente im Vier-Augen-Prinzip zubereitet. Es hätte also stets ein Kollege oder eine Kollegin aus der Apotheke mit im gleichen Raum anwesend sein müssen, die alles protokolliert. Durch diese Regel sollen einfach auch menschliche Fehler verhindert werden. Dieses Prinzip hat der Apotheker verletzt. Aufgeflogen ist das ganze dann am Ende durch das Engagement eines Mitarbeiters und einer Mitarbeiterin. Zunächst ging es darum, mögliche Verstöße gegen Hygienevorschriften aufzudecken. Krebsmedikamente müssen unter besonders sterilen Bedingungen hergestellt werden. Daher darf auch nicht jede Apotheke diese Mittel zusammenmischen. Dabei wurde den beiden aber bewusst, dass es um weit mehr geht. Als Kommissar Zufall der Mitarbeiterin schließlich einen Infusionsbeutel in die Hände spielte, hatte sie auch den Beweis: Dieser kam aus einer Praxis und enthielt nur Kochsalzlösung. Der Mitarbeiter konnte parallel eine Manipulation des Warenwirtschaftssystems nachweisen. Es folgte der Gang zur Polizei und am 29. November 2016 klickten die Handschellen.
Allerdings waren diese zwei Whistleblower:innen nicht die ersten, denen das Verhalten des Apothekers auffiel: Die Gerüchte um den Apotheker kannten viele. Und viele schauten weg. Als Grund nennt ein ehemaliger Mitarbeiter in einer NDR-Doku das streng hierarchische System. „Wenn man mich mal fragt: Ich weiß von nichts“, sollen Teammitglieder gesagt haben, wenn man sie mit den Gerüchten konfrontiert hat. Ist der Apotheker zur Herstellung der Infusionen in den Raum gegangen, soll es geheißen haben, dass er wieder „spielen“ geht. Es war wohl auch die Angst um den eigenen Arbeitsplatz, die die Mitarbeitenden daran hinderte, dem Chef bei seinem Vorgehen zu widersprechen. Unangekündigte Kontrollen von seitens der Behörden gibt es nicht. Entsprechend konnte sich der Apotheker sehr sicher sein, eben nicht erwischt zu werden.
Das Urteil
Peter S. wurde schließlich zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Zudem bekam er ein lebenslanges Berufsverbot. Seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Verurteilt wurde er wegen „Betrugs und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz“. Problematisch war unter anderem, dass am Ende kaum einer wusste, wer gepanschte und wer richtige Krebsmedikamente erhielt. Entsprechend konnte kein kausaler Zusammenhang zwischen einzelnen Krankheitsverläufen und der Taten nachgewiesen werden. Allerdings kam die AOK 2018 durch Berechnungen zu dem Ergebnis, dass Patient:innen, die mit den Mitteln aus der Bottroper Apotheke versorgt wurden, schlechtere Heilungschancen gehabt hätten. Dabei wurden laut Ärzteblatt die Daten der Kundschaft der Bottroper Apotheke mit denen von anderen von Krebs betroffenen Menschen verglichen.
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