Gesetzesbegründung thematisiert Angst vor Abmahnungen – ohne Lösung?
Nun wird aber eben an neuen Vorschriften gewerkelt, und diese greifen zwar die Regelung zu Netzsperren auf, nicht aber jene zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung, worauf der VZBV in einer Stellungnahme aufmerksam macht.
Hintergrund der Arbeiten ist folgender: Ende 2022 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft, der insbesondere Anbietern digitaler Plattformen neue Sorgfaltspflichten auferlegt und beispielsweise verlangt, dass illegale Inhalte schnell gelöscht werden. Im Zuge dessen muss auch das deutsche Recht angepasst werden. Erfolgen soll das durch das Digitale Dienste Gesetz. Hier vorgesehen ist die Aufhebung derjenigen Regelung im TMG, mit welcher die Störerhaftung abgeschafft wurde – ohne dass dafür ein Ersatz im DDG geschaffen wird.
„Unverständlich“ nennt die Stellungnahme des VZBV diese Tatsache. „Obschon in der Gesetzesbegründung des DDG-E die Gründe für die seinerzeitige Änderung des TMG genannt werden, nämlich die Angst vor Abmahnungen, fehlt im Referentenentwurf in § 7 DDG-E die entscheidende Passage, die diese Angst ausgeräumt hat beziehungsweise ausräumen kann“, so die Stellungnahme weiter. Der weiterhin erforderliche Kompromiss zwischen der Förderung des Aufbaus öffentlicher WLANs und dem Schutz gewerblicher Schutzrechte werde aufgekündigt. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass keine erneute Abmahnwelle für Anbieter öffentlicher WLAN-Netze drohe, fordert der Verbraucherschutzverband.
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