Viele Geschäfts- oder Restaurantbetreiber bieten ihren Kunden WLAN an. Bis 2017 war das eine relativ riskante Sache: Als Anbieter eines Hotspots lief man Gefahr, sich teure Abmahnungen und Schadensersatzforderungen einzuhandeln, wenn ein Nutzer über diesen Zugang einen Urheberrechtsverstoß beging, etwa durch Filesharing. Dieser Situation schob der Gesetzgeber dann mit einer Änderung im Telemediengesetz (TMG) einen Riegel vor.
Eine Gesetzesänderung könnte die Tore nun aber wieder öffnen: Im Zuge des Digital Services Acts wird zurzeit am neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gearbeitet. Die entscheidende Regelung findet sich hier allerdings nicht mehr, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) herausgearbeitet hat.
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