19 große Online-Anbieter müssen sich seit wenigen Tagen an das „Grundgesetz für das Digitalzeitalter“ halten. Die Rede ist vom Digital Services Act: Das Regelungspaket der Europäischen Union soll sicherstellen, dass insbesondere sogenannte Online-Vermittlungsdienste – von der Suchmaschine über das soziale Netzwerk bis zum Marktplatz – illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller und geordneter entfernen. Nutzende sollen entsprechende Inhalte einfacher melden können. Alles ist das aber nicht, enthalten sind auch neue Regelungen zur Gestaltung von AGB, zur Werbung auf Online-Plattformen, Dark Patterns und mehr. Während Klein- und Kleinstunternehmen von diversen Vorschriften ausgenommen sind und größere Anbieter erst ab Februar 2024 verpflichtet werden, müssen die ganz Großen bereits jetzt ran.
Gemeint sind damit lediglich 19 Anbieter von Online-Plattformen und -Suchmaschinen, unter anderem X (ehemals Twitter), Facebook, Instagram und verschiedene Google-Dienste, aber etwa auch Zalando, Wikipedia, Amazon oder der App Store von Apple. Entscheidend ist die durchschnittliche Zahl monatlicher Nutzer in der EU: Sind es mindestens 45 Millionen, müssen sich die betreffenden Unternehmen gegenüber der EU-Kommission selbst als sehr große Online-Plattform bzw. Online-Suchmaschine notifizieren.
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