Streichung des Wortes „Rasse“ und Erweiterung des Schutzbereiches
Zum einen soll am Wortlaut des Gesetzes gefeilt werden. In § 1 heißt es aktuell: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“
Nach Atamans Vorschlag soll der veraltete Begriff „Rasse“ ersetzt werden. Außerdem soll der Schutzbereich erweitert werden. Künftig soll auch niemand aufgrund von sozialem Status, Pflegetätigkeiten sowie der Staatsbürgerschaft benachteiligt werden dürfen. Die taz führt dazu aus, dass Studien immer wieder belegen würden, dass in unserer Gesellschaft Vorurteile gegen arme Personen bestehen würden. Das legt auch eine Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Vereins Sanktionsfrei e.V. aus dem Jahr 2020 nahe. Etwa ein Drittel der Befragten stimmten der Aussage, dass Hartz-IV-Empfänger:innen gar nicht arbeiten wollen, „voll und ganz“ bzw. „eher“ zu. Mit ähnlichen Vorurteilen dürften auch Bezieher:innen des Bürgergeldes zu kämpfen haben.
Ein weiterer Punkt ist der Schutz von Personen, die eine Pflegetätigkeit ausüben: Damit sind nicht nur Personen gemeint, die Angehörige pflegen, sondern Menschen, die im Allgemeinen das verrichten, was man Care-Arbeit nennt, also auch: Eltern. Diese hätten es auf dem Arbeitsmarkt eben aufgrund der Care-Arbeit oft schwer.
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