Ob das Sprichwort „aller guten Dinge sind drei“ auch auf die Abkommen zum Datentransfer zwischen der EU und den USA zutrifft, muss sich noch herausstellen. Nachdem man sich mit „Safe Harbor“ und dem „Privacy Shield“ bereits zwei Mal auf ein Datenschutzabkommen geeinigt hatte und beide vom EuGH gekippt worden sind, tritt nun ein neues Abkommen in Kraft.
Damit soll die USA durch verbindliche Garantien ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten, die aus der EU an Unternehmen in den USA übermittelt werden, gewährleisten. Die EU-Kommission hat daher nach Art. 45 DSGVO einen Angemessenheitsbeschluss für die Datenübermittlung in die USA, das Trans-Atlantic Data Privacy Framework (kurz TADPF), erlassen. Durch einen solchen Beschluss wird festgestellt, dass ein bestimmtes Nicht-EU-Land personenbezogene Daten auf einem den europäischen Standards entsprechenden Schutzniveau sichert. Unternehmen müssen dann keine speziellen Schutzmaßnahmen mehr nach der DSGVO treffen, um europäische Daten an das jeweilige Drittland zu übermitteln. Doch Datenschützer sehen das äußerst kritisch und wollen erneut Klage einreichen.
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Die können beruhigt ihren Pseudodatenschu tz auf ihren eigenen Seiten einhalten: sämtliche private Daten erhalten Sie sowieso.
Denn immer mehr und mehr gestalten Webseiten ihren Internetauftrit t mit einer erpresserischen Paywall oder "alternativ" muss man der Analyse und Werbung zustimmen.
Und wenn man dann auf die Unternehmen mit der unberechtigten "berechtigten" Interesse mal schaut, sind exakt unter den rund 498 Unternehmen diese üblichen Verdächtigen ( Meta, Google, Mamazone, Cambridge Analytica usw) wieder mal mitbei !!!
Ist die EU jetzt wirklich SOOOO dumm oder nur bestechlich? Eine andere Begründung fällt mir spontan nicht ein
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