Lücken in Deutschland
Aktuell wird auch in Deutschland an einem Gesetz gegen digitale Gewalt gearbeitet. Allerdings wird dieses bereits aufgrund der Lücken kritisiert. So soll im Strafgesetzbuch zwar ein Paragraph, der die Strafbarkeit von bildbasierter Gewalt vorsieht, eingeführt werden; dieser ist allerdings auf die heimlichen Aufnahmen vom Intimbereich, dem Gesäß und der weiblichen Brust begrenzt.
Opfer von Rachepornos haben damit noch immer keinen konkreten Paragraphen, auf den sie sich berufen können. Stattdessen müssen sie – wie auch jetzt – den Umweg über das Urheberrecht oder die Datenschutzgrundverordnung nehmen.
Ein weiteres Problem ist der Schutz von Privatadressen. Personen, die andere stalken, haben aktuell leichtes Spiel, denn das Recht sieht für eine Vielzahl von Online-Präsenzen eine Impressumspflicht vor. Über die Einwohnermeldeämter kann außerdem eine Melderegisterauskunft beantragt werden. Lediglich bei einer „Gefahr für Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit“ können Sperren beantragt werden. Allerdings sind die Hürden hoch. Wer wirklich will, kommt also leicht an Privatadressen.
Kommentar schreiben