Einwilligung für Cookies & Co. – Worum geht es überhaupt?
Die richtigen Spracheinstellungen, das Speichern von Warenkörben oder die Messung von Reichweite und individualisierte Werbung, das sind nur einige Beispiele für Situationen, in denen Website-Betreiber Cookies einsetzen. Die kleinen Textdateien werden auf dem Endgerät eines Nutzers gespeichert und können dort auch wieder abgerufen werden. Das macht die Wiedererkennung eines Besuchers möglich und kann so etwa dafür sorgen, dass er im Warenkorb eines Shops die Produkte wiederfindet, die er bei seinem letzten Besuch dort hineingelegt hat.
Vollkommen unabhängig davon, ob bei diesen Vorgängen personenbezogene Daten verarbeitet werden, braucht es allerdings grundsätzlich die Einwilligung des jeweiligen Nutzers. Eine Ausnahme gibt es hierbei praktisch nur im Bereich der „unbedingten Erforderlichkeit“. Man kann also dann auf die Einwilligung verzichten, wenn die Nutzung des Cookies für den Anbieter unbedingt erforderlich ist, damit dieser den „vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst“ zur Verfügung stellen kann. Auf Tracking- und Werbe-Cookies von Drittanbietern trifft das allerdings in aller Regel nicht zu, da sie für die eigentliche Funktion der Website nicht notwendig sind.
Da viele Website-Betreiber aus unterschiedlichen Gründen dennoch auch zu solchen, nicht unbedingt notwendigen Diensten greifen, finden sich auf etlichen Websites die sogenannten Cookie-Banner bzw. Consent Tools wieder – die allzu oft als nervig empfunden werden, weil sie sich über die Website schieben, eine Menge Informationen beinhalten und Reaktionen einfordern. Aber auch die Verwender sind häufig nicht besonders glücklich damit.
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