Das Recht auf Reparatur soll Hersteller:innen innerhalb der EU zu mehr Nachhaltigkeit zwingen: Geht ein Produkt kaputt, soll es gerade nicht einfach gegen ein Neues ausgetauscht werden. Stattdessen soll die Reparatur immer Vorrang haben. Verbraucher:innen sollen das Recht haben, direkt auf die Hersteller zugehen zu können, um eine Reparatur zu fordern. Die neue Regelung soll aber auch Auswirkungen auf Händler:innen haben. Diese sollen eine Neulieferung ablehnen können, wenn die Kosten höher oder gleichwertig wie die einer Reparatur sind. In solchen Fällen soll die Reparatur dann sogar verpflichtend sein. Nun hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Wort gemeldet.
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