Gestern, am 11. Mai, hat das Plenum des Bundestags über einen Kompromiss zum Hinweisgeberschutz abgestimmt, heute hat dann auch der Bundesrat sein Okay gegeben. Das Gesetz soll die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen und ist für die Arbeitswelt von großer Relevanz: Hinweisgebern in Unternehmen und Behörden soll es durch die Einrichtung interner und externe Meldestellen ermöglicht werden, auf Rechtsverstöße und andere bestimmte Missstände aufmerksam zu machen – ohne dabei Repressalien befürchten zu müssen.
Wo Deutschland mit der Umsetzung ohnehin schon deutlich in Verzug ist, war das Gesetz zuletzt im Bundesrat blockiert worden. In einem weiteren Anlauf konnten sich Bund und Länder jetzt auf den vorliegenden Kompromiss einigen, der neben der Halbierung des maximalen Bußgelds auf 50.000 Euro etwa keine Pflicht für Unternehmen mehr vorsieht, anonyme Meldewege zur Verfügung zu stellen. Das soll insbesondere KMU zugutekommen, wie es heißt. Für diverse Unternehmen wird es nun ernst: Bereits Mitte Juni könnte das Gesetz in Kraft treten.
UPDATE: Nachdem das Hinweisgeberschutzgesetz jetzt verkündet wurde, tritt es zum 2. Juli 2023 in Kraft.
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