In aller Kürze:
- Ab 1. Juni 2023 gilt das neue Vertriebskartellrecht auch für Verträge, die vor dem Juni 2022 zwischen Händler:innen und Hersteller:innen abgeschlossen wurden.
- Vereinbarungen, die bisher legal waren, können ab dann rechtswidrig sein.
- Unveränderte Verträge können Bußgelder nach sich ziehen.
- Daher: Unbedingt Verträge überprüfen (lassen)!
Das Kartellrecht betrifft nur große Unternehmen? Das stimmt so nicht: Auch kleine und mittelständische Händler:innen sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen, denn: Oftmals schließen sie Verträge mit herstellenden Unternehmen und Lieferanten. Gerade solche Verträge sind kartellrechtlich nicht nur interessant – sondern müssen mit Hinblick auf das Ablaufen einer Übergangsfrist auch von „den Kleinen“ überprüft werden.
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Die Regelungen seitens Amazon und eBay sind für (fast) alle Händler gleich und für alle mit den entsprechenden fragwürdigen "Vereinbarungen " bestückt.
Ich würde mir wünschen, dass der Händlerbund jeweils die TOP 3-5 Punkte konkret benennt, die auf diesen zwei führenden Plattformen seine Mitglieder angreifbar macht, an Stelle ein solch lächerliches Beispiel wie "...Zum Beispiel darf die Plattform A dem Händler H nicht vorschreiben, dass er ein Produkt mindestens für 50 Euro verkaufen muss..." anzuführen, wo jeder von uns Händlern genau das Gegenteil - Ausschluss vom Verkauf wegen angeblich zu hohem Preis - seitens Amazon regelmäßig erlebt.
Wie so oft, werden mal wieder Unsicherheiten geschürt und keine echte Hilfestellung (für die mal keine Hand aufgehalten wird) erbracht. Schade...
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Antwort der Redaktion
Hallo Paul,
danke für die Anregung.
Wir werden uns das Thema mal anschauen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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