1. Viele Informationen: Das besagt der Entwurf zur Arbeitszeiterfassung
2. Vertrauensarbeitszeit soll weiterhin möglich sein
3. Tarif- und Betriebsvereinbarungen: Ausnahmen möglich
4. Übergangsregelung: Händisch statt elektronisch je nach Betriebsgröße
5. Referentenentwurf – Wie geht es jetzt weiter? Drohen Bußgelder?
Der Paukenschlag fiel am 13. September 2022: Das Bundesarbeitsgericht entschied mit riesiger Tragweite, dass eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten von Beschäftigten Pflicht ist – gestützt auf geltendes Recht, womit auch eine echte Übergangszeit nicht zur Debatte stand, sondern diese Pflicht quasi sofort bestand. Schwierig nur für die Praxis: Während das „Ob“ der Pflicht klar war – sie besteht! –, war das „Wie“ der Umsetzung reichlich unklarer, und das ist es eigentlich auch bis jetzt noch in seinen Details. Hier wollte und musste der Gesetzgeber indessen nachlegen. Die Aufgabe fiel zunächst in den Schoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Seit gestern gibt es endlich einen ersten Gesetzesentwurf – und da haben wir doch glatt mal hineingeschaut.
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