Als im letzten Jahr die Mineralölpreise – trotz des Tankrabatts – in die Höhe schnellten, fehlten adäquate rechtliche Lösungen. Aus dieser Situation ging der Plan von Bundeswirtschaftsminister Habeck hervor, das Wettbewerbsrecht zu verschärfen. Dem damals aktuellen Problem konnte das zwar nicht mehr abhelfen, für die Zukunft aber sollte der Staat die nötige Stärke erhalten, um besser eingreifen zu können.
Jetzt wachsen die ersten Früchte des Plans: Das Bundeskabinett hat gestern, am 5. April 2023, die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Vorgelegt wurde der Entwurf vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sorgen soll er jetzt unter anderem für deutlich mehr Befugnisse des Bundeskartellamts. Laut Habeck handele es sich bei der jetzt vom Kabinett verabschiedeten Novelle um eine der größten Reformen des Wettbewerbsrechts der letzten Jahrzehnte. Von Klauen und Zähnen war bereits früher die Rede.
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