Regulierung für grüne Werbeaussagen und Umweltsiegel
„Umweltaussagen sind allgegenwärtig: von ozeanfreundlichen T-Shirts, CO2-neutralen Bananen und bienenfreundlichen Säften bis hin zum Versand mit 100prozentiger CO2-Kompensation. Leider entbehren diese Aussagen nur allzu oft jeglicher Nachweise oder Begründung. Dies öffnet Grünfärberei Tür und Tor und benachteiligt Unternehmen, die wirklich nachhaltige Produkte herstellen“, sagt Frans Timmermans, zuständiger Exekutivpräsident der Europäischen Kommission für den Green Deal im Hinblick auf den neuen Vorschlag.
Dieser sieht vor, dass Unternehmen, die (freiwillige) Umweltaussagen über ihre Waren oder Dienstleistungen tätigen, Mindeststandards einhalten müssen. So geht es insbesondere darum, wie solche Aussagen durch Belege untermauert werden müssen und wie die Kommunkation erfolgen soll. Abgezielt werde dabei auf ausdrückliche Werbeaussagen, wie etwa „T-Shirt aus recycelten Kunststofflaschen“, „klimaneutraler Versand“ oder „Verpackung zu 30 Prozent aus recyceltem Kunststoff“, gleich ob sie sich auf umweltbezogene Auswirkungen, Aspekte oder Leistungen des Produkts oder des Gewerbetreibenden selbst beziehen. Sofern bestimmte Aussagen bereits unter bestehende Vorschriften fallen, sollen diese allerdings ausgenommen sein. Das betrifft etwas das EU-Umweltzeichen oder das EU-Bio-Logo. Auch solche Aussagen, die unter andere künftige Vorschriften fallen, seien nicht betroffen.
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