1. Fakt 1: Gilt auch beim Privatkauf
2. Fakt 2: Nacherfüllung hat Vorrang vor Rücktritt
3. Fakt 3: Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
4. Fakt 4: Keine Frist zur Mängelrüge
5. Fakt 5: Normaler Verschleiß ist kein Sachmangel
6. Fakt 6: Das Prüfrecht der Verkäuferschaft
7. Fakt 7: Sperrige Ware muss beim B2C-Geschäft abgeholt werden
Neben dem Widerrufsrecht gehört auch das Gewährleistungsrecht zum Tagesgeschäft eines jeden Online-Unternehmens. Wir haben acht kurze Fakten zusammengetragen.
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leider ist Ihnen bei Fakt 3 ein Fehler unterlaufen.
Seit dem 01.01.2022 beträgt beim Verbrauchsgüter kauf der Zeitraum der Beweislastumkeh r nicht mehr nur 6, sondern 12 Monate.
Gruß,
Andreas Ribniger
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Liebe/r Leser/in,
vielen Dank für Ihren freundlichen Hinweis, eine Anpassung ist bereits erfolgt.
die Redaktion
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"Tritt innerhalb des ersten halben Jahres ein Mangel auf, muss die Kundschaft lediglich belegen, dass ein Mangel vorliegt."
Die Frist wurde ab dem 01.01.2022 verlängert auf ein Jahr......
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Seit Anfang letzten Jahres wurde die Frist doch von 1/2 Jahr auf 1 Jahr erhöht.
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Grüsse
Udo Auchter
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Hallo Udo Auchter,
vielen Dank für den Hinweis. Das ist leider richtig und hier geht der Käuferschutz der Plattformen vermeintlich über alles.
Tatsächlich wäre es aber so, dass das geltende Recht unberührt bleibt. Legt es der Verkäufer darauf an, kann es seine Rechte geltend machen. Das zumindest zur Info für alle, denn einen ähnlichen Fall hatte der BGH zu PayPal entschieden.
Viele Grüße
Die Redaktion
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