Vom Bundesministerium der Justiz wurde jetzt der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Verbandsklagerichtlinie vorgelegt. Eingeführt werden damit umfassendere und EU-weit einheitliche Rechte für Verbraucherschutzverbände. Unerlaubte Praktiken sollen flächendeckend beendet werden können, vorgesehen ist aber auch eine Abhilfeklage.
Wo entsprechende Verbände bisher etwa dafür sorgen können, dass verbraucherrechtswidrige Verhaltensweisen abgestellt werden, räumt dieses im deutschen Recht bisher nicht vorhandene Instrument die Möglichkeit ein, beispielsweise gesammelt Schadensersatzansprüche von Verbrauchern geltend zu machen. Am Entwurf gibt es allerdings Kritik: Während Verbraucherschützer den Entwurf enttäuschend finden, besteht auch auf politischer Ebene Uneinigkeit über die Umsetzung.
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