1. Fakt 1: Ruhepause nach spätestens sechs Stunden
2. Fakt 2: Ruhepausen müssen mindestens 15 Minuten betragen
3. Fakt 3: Eine unterbrochene Pause muss nachgeholt werden
4. Fakt 4: Pausenzeiten müssen eingehalten werden
5. Fakt 5: Pausen werden nicht bezahlt
6. Fakt 6: Pausenzeiten dürfen nicht automatisch abgezogen werden
Die Stechuhr-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat ergeben, dass eine Arbeitszeiterfassung verpflichtend ist. Nicht von der Arbeitszeit umfasst sind natürlich Ruhepausen. Wir haben sechs Fakten zum Thema zusammengefasst, die jedes arbeitgebende Unternehmen kennen sollte.
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