Fakt 4: Pausenzeiten müssen eingehalten werden
Das Arbeitsgesetz verpflichtet beide Seiten dazu, die Pausenzeiten einzuhalten. Während Unternehmen Pausen gewähren müssen, sind Beschäftigte also dazu verpflichtet, diese Angebote anzunehmen. Im betreffenden Paragrafen des Arbeitszeitgesetzes heißt es schließlich: Die Arbeit „ist“ durch Pausen zu unterbrechen. Zwar meinen Beschäftigte hin und wieder, dass die Einhaltung von Pausenzeiten Privatsache wäre; damit befinden sie sich aber auf dem Holzweg. Die Einhaltung von Arbeitszeiten hat schlicht arbeitsschutztechnische Gründe. Daher sind auch die Arbeitsschutzbehörden der Länder für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zuständig.
Fakt 5: Pausen werden nicht bezahlt
In der Regel werden Ruhepausen nicht bezahlt. Sie zählen damit zur Privatzeit und dürfen frei gestaltet werden. Ob die Zeiten für einen Spaziergang, einen kleinen Einkauf oder das gemeinsame Mittagessen mit dem Team genutzt werden, ist also eine freie Entscheidung. Allerdings dürfen arbeitgebende Unternehmen beispielsweise untersagen, dass die Pausen am Arbeitsplatz verbracht werden dürfen.
Fakt 6: Pausenzeiten dürfen nicht automatisch abgezogen werden
Arbeitgebende Unternehmen haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Pausenzeiten eingehalten werden. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind immerhin bußgeldbewehrt. Die gesetzliche Pausenzeit einfach von der im Arbeitszeiterfassungssystem geloggten Zeit abbuchen, das geht aber dennoch nicht. Geleistete Arbeit muss auch bezahlt werden. Als Unternehmen sollte man daher bei Pausenmuffeln auf andere Mittel zurückgreifen (mehr dazu).
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