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Mit Acco­unt­sperren gegen Hass im Netz?

Veröffentlicht: 14.12.2022
imgAktualisierung: 06.04.2023
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.12.2022
img 06.04.2023
ca. 2 Min.
Faust aus Computer
© Leremy / Shutterstock.com
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat gestern ein Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt. Darin fordert sie die Möglichkeit gerichtlicher Accountsperren.


Besonders in der Öffentlichkeit stehende Personen wie Politiker oder Künstler werden mit diffamierenden Äußerungen oder gar Morddrohungen überzogen. Mit diesen respektlosen und herabwürdigenden Inhalten sinkt auch die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. Dies führt dazu, dass sich Betroffene, auch im privaten Bereich, aus dem öffentlichen Diskurs zurückzuziehen oder ihre Meinung und Ansichten öffentlich nicht mehr äußern. Selbst vermeintlich harmlose Posts können einen Shitstorm auslösen. Damit ist der freie Meinungsaustausch im Internet gefährdet.

Eckpunktepapier für Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt

Die sozialen Netzwerke sind der Hauptanlaufpunkt für Wutmenschen und damit wird ihnen eine besondere Verantwortung zuteil. Meldepflichten durch Twitter und Co. sind nur beschränkt umsetzbar. Auch eine Ausweitung des Strafrechts ist wenig zielführend, denn: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo ein Hasskommentar gelöscht oder angezeigt wird, kommen etliche neue nach.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat gestern Eckpunkte für ein Digitales Gewaltschutzgesetz vorgestellt. „Wir dürfen dem Hass auf Twitter, Facebook und Co. nicht das Feld überlassen“, fordert Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „Die bisherigen Instrumente können die betroffenen Menschen nicht schützen – daher muss die Politik nun endlich liefern! Eine Rechtsgrundlage für gerichtliche Accountsperren ist längst überfällig. Accountsperren sind wirksam, denn sie setzen keine Klarnamen voraus, erfordern keine unnötigen Überwachungsmaßnahmen, sind rechtsstaatlich sauber und zügig umsetzbar.“

Status quo kein wirksamer Schutz vor digitaler Gewalt

Es sei herausgekommen, dass die Bundesregierung bestimmte Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gegenüber Twitter gar nicht durchsetzt, heißt es unter anderem zur Begründung. Auch die Strafverfolgung sei kein wirksames Mittel, um akute Bedrohungen oder Beleidigungen schnell abzustellen. Die Identität der Beschuldigten ist im Internet meist nicht aufzudecken, die Verfahren dauern Jahre. Accountsperren sollen nun der ersehnte Hebel gegen Hass im Netz werden. Betroffene können sie selbst bei Gericht beantragen.

Ob das des Rätsels Lösung ist, und die Idee tatsächlich Einzug ins Gesetz hält, bleibt abzuwarten.

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Veröffentlicht: 14.12.2022
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Michael
21.12.2022

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Auf den ersten Blick erscheint mir die Sperre von Konten, ein probates Mittel zu sein. Ob sich in Folge einer Account-Sperre, bei den bestraften Personen eine tiefgreifende und anhaltende Veränderung einstellt, bleibt fraglich, aber jene die noch "erreichbar" sind, werden sich ihrer Grenzen bewußt. Könnte heilsam sein...
Torsten
15.12.2022

Antworten

Nur wo fängt "Hass" an? Mir wurde das schon öffentlich angedichtet, weil ich etwas gegen kriminelle Menschen sagte. Man wünschte mir daraufhin den finanziellen Ruin öffentlich auf Facebook. Sobald die eigene Meinung gegen die breite Mehrheit ist, kann es so ausgelegt werden. Dann muss man so konsequent sein und "soziale" Netzwerke generell schließen. Denn nett geht es da nur unter gleichgesinnten zu. Und was echte Gewalt und Drohungen angeht, da gibt es bereits gesetzliche Möglichkeiten.