Wann kommen die Änderungen?
Die Vorschläge der Kommission entspringen dem Aktionsplan für geistiges Eigentum, der 2020 angenommen wurde. Dessen Grundlage waren die Ergebnisse einer umfassenden Überprüfung des bestehenden Markenrechts. Zwar hätten sie gezeigt, dass die Geschmacksmustersysteme in der EU insgesamt gut funktionieren, aber es seien auch Mängel zum Vorschein gekommen, die behoben werden müssten. Daneben will die Kommission mit ihrem Vorhaben auch den Forderungen von Interessengruppen, des Rates und des Europäischen Parlaments folgen.
Bis es zu handfesten Änderungen kommt, wird zunächst aber noch etwas Zeit ins Land gehen. Die beiden Vorschläge zur Verordnung und zur Richtlinie werden jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Ist das passiert, haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen. Die meisten Änderungen der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster hingegen sollen drei Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar werden, einige andere wiederum erst 18 Monate danach, da hier noch Durchführungsbestimmungen erlassen werden müssen.
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