Änderung der Gebührenordnung für 2023 geplant
Die Verordnung mit dem knackigen Namen „Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz und zum Batteriegesetz“ (kurz: ElektroGBattGGebV) regelt, was die Dienstleistungen rund um die Stiftung EAR kosten. Laut einer aktuellen Meldung soll eine Änderung der Gebührenordnung für 2023 auch eine laufende Gebühr einführen. Diese Quartalspauschale von wohl 25 Euro soll nach Angaben von elektrogesetz.de für alle registrierten Hersteller ab dem kommenden Jahr anfallen.
Der Zweck der neuen Kosten soll unter anderem die Deckung der Gemeinkosten des EAR-Registrierungsportals sein. „Bemerkenswert ist neben der etwas überraschend angesetzten Gebühr, dass damit zukünftig nicht nur B2C-, sondern auch B2B-Hersteller fortlaufend belastet werden sollen. Bisher fielen für letztere – mit Ausnahme etwaiger Widerrufsgebühren – nach der Erstregistrierung bei EAR keine weiteren Kosten mehr an“, so das Portal.
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auch die stiftungen zahlen super gehälter, hauen die gelder für sonstwas raus usw.
siehe unsere fernsehgebühren.
ein riesiger selbstbedienungstopf.
es wird garantiert nicht das ende sein.
den staat freut es ja, wenn am ende nur noch 5 oder 6 riesen firmen in deutschland alles unter sich haben.
brauchen die nur noch 5 oder 6 steuerprüfer.
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