1. Bevollmächtigter für ausländische Händler: In Deutschland Option, in Österreich Pflicht
2. Was genau sieht die österreichische Verpackungsverordnung vor?
3. Wer kann als Bevollmächtigter für Versandhändler beauftragt werden?
4. Keine Ausnahme für Kleinmengen: Für deutsche Online-Händler kann es teuer werden
In Österreich tritt zum 1. Januar 2023 eine Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Besonders relevant ist diese für Online-Händler mit Sitz in Deutschland, die nach Österreich an private Letztverbraucher handeln: Haben diese keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich, müssen sie einen Bevollmächtigten bestellen, der für ihre Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich ist – diese Pflicht gilt auch für ausländische Online-Händler mit Sitz in anderen EU- oder Drittstaaten. Betroffene Online-Händler müssen sich auf Kosten und Aufwand einstellen, auch da die Bevollmächtigung notariell beglaubigt werden muss.
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Die von der EU eingeführte Bürokratie (EU-Verpackungs verordnung) ermöglicht es den einzelnen EU-Staaten fast schon Geld zu drucken.
Zumindest erschwert und behindert die EU-Verpackungsv erordnung den innergemeinscha ftlichen Handel recht stark.
Ein Teil der EU-Staaten besteht auf Verpackungslize nzen, ein anderer Teil nicht. Man fragt sich, was das soll? Warum keine einheitliche Regelung. - Aber das wäre zu einfach für die EU, nicht wahr? Also immer schön kompliziert.
Griechenland z.B. will für eine Verpackungslize nz 1.000 Euro. Auch hier muss eine Eintragung durch einen in Griechenland ansässigen Notar erfolgen und es muss jährlich über einen ebenfalls in Griechenland ansässigen Steuerberater abgerechnet werden. Zuviel Kosten und Bürokratie in Griechenland. Jeder Unternehmer stellt sich die entscheidende Frage: Lohnt sich das überhaupt noch?
Zuviel Kosten und Bürokratie können auch das genaue Gegenteil bewirken - nämlich die Einstellung des Versands in diese/s Länder/Land.
Sobald die Händler zu der Entscheidung gelangt sind, dass es sich nicht mehr lohnt weiterhin in dieses Land zu liefern, fließen weder Steuern in das Land (->OSS) noch werden Verpackungslize nzen dort erworben und auch die Abfallwirtschaf t hat das Nachsehen.
Wir haben den Versand in 12 EU-Staaten zum Anfang des Jahres aufgrund der bürokratischen Hürden und/oder der jeweiligen Lizenzgebühren eingestellt. - U.a. auch nach Österreich. Nach Österreich aber nur wegen des Verantwortliche n, der zwingend seinen Sitz in Österreich haben muss.
Einer unbekannten Person/Firma das Recht einzuräumen für unser Unternehmen rechtlich verbindliche Verträge abzuschließen, stellt für uns eine zu große Einflussnahme auf unser Unternehmen dar und kommt daher nicht in Frage.
Wenn alle es so handhaben würden (was nicht der Fall sein wird), würden (->OSS) keine Steuern mehr nach Österreich abgeführt. Bei den knapp 60.000 Online-Shops in Deutschland wäre das schon eine Hausnummer, damit Österreich sich mal über diesen Unsinn in Bezug auf die Einsetzung eines zwingend in Österreich ansässigen Bevollmächtigte n Gedanken macht.
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Diese System sind schon ausgeklügelt, insoferne, dass die Recycling Industrie sich dumm und blöd verdient. Manche glauben halt,d ass es für eine gute Sache ist, wenn für etwaigen Müll 5x Abgaben bezahlt werden.
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Alles klar? Und das Märchen vom freien Warenverkehr solltest Du Dir tunlichst einrexen. Für kleine Händler nie leistbar und stemmbar.
[Anmerkung der Redaktion: Bitte bleiben Sie sachlich.]
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Aus meiner Sicht wird durch die Neuregelung der freie Warenverkehr innerhalb der EU beeinträchtigt. Würden sich alle Länder so wie Österreich verhalten, kämen auf jeden Online Händler 6000 Euro zusätzliche Kosten zu. Und das für Müll der bereits im Herkunftsland lizensiert wurde.
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die dann an Österreiche Endkunden weiterschickt (verkauft)
was hat das der Deutsche Händer zu machen? - Der Österr.Händler zahlt ja in Österreich
die Verpackungsabga ben oder nicht? - da ist der Deutsche Händler doch nicht zu belangen
oder sehe ich das Falsch
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ich bekam heute die Info eines Antiquariats eben mit dieser Begründung. Bitter, denn das Buch bekomme ich leider deutschlandweit nur in diesem Geschäft. Nach Deutschland fahren und das Buch abholen als Alternative ... ein Hoch auf unsere EU, denn diese Änderung wird die steigenden Insolvenzen von Unternehmen weiter pushen!
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Also, vor Posten eines Kommentars: Überlegen. Und ja: es profitieren immer nur die Großen, ist ja klar, die Kleinen braucht man nur zum Steuerzahlen und Draufhauen. Grenzüberschrei tender Verkehr in der EU? Ein Märchen.
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