1. Haftung und Prüfpflichten für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister
2. Auf Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister warten Bußgelder
3. Prüfpflichten zur Herstellerregistrierung: Das sind die wichtigen Eckpunkte
4. Kennzeichnung von Geräten im B2B-Bereich wird Pflicht
5. Bevollmächtigte müssen sich gegebenenfalls um Zulassung kümmern
6. Gebühren für Hersteller steigen
7. Neue Quartalsgebühr für Hersteller von B2C- und B2B-Geräten
Der Jahreswechsel ist nicht nur regelmäßig Anlass für persönliche Vorsätze, sondern auch für rechtliche Anpassungen. Vor macht es das Elektrogesetz, das zum 1. Januar 2023 mit einigen Änderungen aufwartet, auf die sich Händler und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten einstellen müssen. Neu sind speziell Prüfpflichten für Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister – ähnlich wie sie bereits im Verpackungsgesetz bestehen. Dazu stoßen Anpassungen im Bereich der Kennzeichnungspflichten sowie Vorgaben zur Bestellung eines Bevollmächtigten, letztere sind für Online-Händler mit Sitz in Deutschland jedoch kaum unmittelbar relevant. Außerdem: Die Kosten für Hersteller von Elektrogeräten steigen. Grund sind Änderungen in der Gebührenverordnung.
Übersicht:
- Für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister besteht ab dem 1. Juli 2023 (siehe Update unten) eine Prüfpflicht der Herstellerregistrierung.
- Hersteller und Vertreiber bzw. Online-Händler von Geräten müssen die Registrierungsnummern insofern rechtzeitig bei den jeweils genutzten Akteuren angeben.
- Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht werden, müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein – neu ist das im Hinblick auf B2B-Geräte.
- Weitere Anpassungen gibt es für Bevollmächtigte i.S.d. ElektroG.
Kommentar schreiben
Antworten
ich verkaufe ausschliesslich gebrauchte Laptops und Bauteile davon.
Was muss ich beachten bzw registrieren?
Dankeschön.
Mit nettem Gruß
D.Loers
____________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo,
die Stiftung EAR stell umfangreiche Informationen zu den Registrierungsp flichten zur Verfügung:
stiftung-ear.de/.../...
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben