„Überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ für vier Digitalkonzerne festgestellt
Die Behörde habe bereits von der neuen Rechtslage Gebrauch gemacht und eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ nach § 19a Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die Unternehmen Alphabet/Google, Amazon und Meta/Facebook festgestellt. Während das Verfahren bei Apple noch laufe, habe Amazon gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. „Wir stimmen der Auslegung dieser komplexen neuen Gesetzgebung durch das Bundeskartellamt nicht zu und haben Beschwerde eingelegt. Der Einzelhandelsmarkt, in dem Amazon tätig ist, ist sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv, online wie offline“, teilte ein Amazon Sprecher der Redaktion mit.
Über die Verfahren hinaus gehe das Bundeskartellamt zudem gegenüber allen vier Digitalkonzernen der Frage nach, ob bestimmte Verhaltensweisen untersagt werden müssten, da sie den Wettbewerb beeinträchtigen oder die Machtposition der Unternehmen absicherten.
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