1. Die Basis: Das Europäische Klimagesetz
2. Das Zwischenziel erreichen: Fit for 55
3. Relevant für den E-Commerce: Der zweite EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft
4. Nachhaltige Produkte: Die Ökodesign-Verordnung
5. Digitaler Produktpass und nachhaltigeres Design
6. Vernichtungsverbot für Retouren soll ermöglicht werden
7. Sonderfall Textilien: Mehr Nachhaltigkeit und mehr Möglichkeiten zum Recycling
8. Recht auf Reparatur: Entwurf soll bald kommen
Das Wichtigste in Kürze:
- Die EU hat Ende 2019 den Green Deal vorgestellt, eine Strategie für nachhaltiges Wachstum.
- Damit hat sich die EU zum Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu wirtschaften. Bis 2030 gibt es das Zwischenziel einer 55-prozentigen Verringerung der Treibhausgasemissionen.
- Es gibt viele neue Gesetze und Gesetzesvorhaben, um die Ziele aus dem Green Deal zu erreichen.
- Für den Online-Handel besonders wichtig: Es soll Transparenzregeln für Retouren, ein Recht auf Reparatur, ein Verbot von Greenwashing und neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten geben.
„Der europäische Grüne Deal ist unsere neue Wachstumsstrategie. Er wird es uns ermöglichen, die Emissionen zu senken und gleichzeitig Arbeitsplätze zu schaffen.“ So stellte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 den Green Deal vor.
Mit dieser umfassenden Strategie, die verschiedene Pakete mit Maßnahmen und Gesetzen enthält, will die Europäische Union bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent der Welt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll effizienter mit Ressourcen umgegangen, eine kreislauforientierte Wirtschaft eingerichtet und Schadstoffbelastungen, wie der Ausstoß von Treibhausgasen, reduziert werden – und zwar in allen Bereichen der Wirtschaft. Gleichzeitig soll mit dem Green Deal ein nachhaltiges, „grünes“ Wirtschaftswachstum angekurbelt werden.
Bei so einem großen Vorhaben, das Nachhaltigkeit und Wachstum verspricht, werden die Auswirkungen natürlich auch im Online-Handel zu spüren sein. Vom Produktdesign über den Umgang mit Retouren bis hin zu Kennzeichnungspflichten haben wir uns einige Pläne der EU – insbesondere das Europäische Klimagesetz, den zweiten EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und das Programm „Fit for 55“ – angeschaut, um herauszufinden, welche Effekte der Green Deal auf den Online-Handel schon jetzt hat und in Zukunft haben kann.
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