Online-Händler und andere Website-Betreiber lagern den technischen Betrieb ihrer Internetpräsenzen häufig auf externe Webhoster um. Dabei werden regelmäßig sogenannte Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) geschlossen. Die sind, zusammengefasst, immer dann nötig, wenn Dritte mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden und dabei weisungsgebunden gegenüber dem Verantwortlichen sind. Auch im Verhältnis zwischen Website-Betreiber und Host ist das häufig der Fall. Die entsprechenden Verträge müssen aber ebenfalls datenschutzrechtlichen Standards gerecht werden.
Ob das bei den Verträgen zwischen Webhostern aus Berlin und deren Kunden der Fall ist, will die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrollieren. Auch weitere Datenschutzbehörden beteiligen sich an der koordinierten Prüfung, sodass nicht nur Unternehmen mit Sitz in Berlin betroffen sind.
Kommentar schreiben
Antworten
Der Händlerbund bietet dafür doch bestimmt Fachanwälte oder entsprechende Abos für Rechtssicherhei t? Bei den Verträgen zur Auftragsdatenve rarbeitung bin ich mir da gar nicht sicher. Eine Marktlücke?
Ganz allgemein: Da es eine stabile Rechtslage gibt und diese auch unverändert bleibt, was ist jetzt eigentlich anders als vorher? Dass kontrolliert wird, damit müssen wir ja immer rechnen... und sei es vom Mitbewerber.
So viele Fragen...
________________________________________
Antwort der Redaktion
Hallo Erik,
für solche Fragen bietet der Händlerbund tatsächlich ein Datenschutzpake t hat: marketplace.haendlerbund.de/.. ./
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben