Geldwäscheverordnung: Gefahr für Anonymität?
Nicht nur die Forderungen nach einem Handelsverbot für Währungen wie Bitcoin sorgten für Aufruhr im Krypto-Sektor. In der TFR – einer Verordnung, die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern soll – sollen auch Verbrechen in Zusammenhang mit Kryptowährungen erfasst werden. Auch über diesen Gesetzentwurf verhandeln derzeit die EU-Abgeordneten und Vertreter der Mitgliedstaaten. Größter Streitpunkt ist, ob Transfers von Kryptowerten über sogenannte „unhosted wallets“ möglich sein sollen. Das sind Kryptowallets, die nicht bei geprüften Dienstleistern wie Coinbase oder Binance liegen, sondern von ihren Besitzern selbstständig verwaltet werden. Die Nutzer von Unhosted Wallets agieren also ohne zwischengeschalteten Dienstleister, handeln unabhängig und bleiben daher anonym.
Das EU-Parlament spricht sich dafür aus, dass solche Wallets verifiziert werden müssen und demnach einen Teil ihrer Anonymität verlieren. Dem widersprechen allerdings die EU-Mitgliedstaaten und natürlich kritisiert auch die Krypto-Community einer solchen Regulierung. Noch ist diese Frage offen und ein Kompromiss noch nicht erfolgt.
Soll jede Transaktion gemeldet werden?
Außerdem muss noch geklärt werden, ob innerhalb der TFR eine Meldepflicht für Krypto-Transaktionen eingeführt wird. Der Vorschlag der EU-Kommission war, dass Krypto-Dienstleister alle Transaktionen oberhalb von 1.000 Euro an die zuständigen Aufsichtsbehörden melden soll. Im Raum steht mittlerweile aber sogar, dass jede Transaktion gemeldet werden muss.
Die EU-Verhandlungen für die MiCA-Verordnung könnten noch im Juni finalisiert werden. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 30. Juni geplant. Auch die TFR befindet sich derzeit im Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten und ein Kompromiss könnte in den nächsten Wochen gefunden werden.
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