Tausende Arbeitsverträge könnten in Deutschland geändert werden müssen. Denn die Bundesregierung arbeitet gerade daran, eine EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die sogenannte EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie muss bis Ende Juli zu geltendem Recht in den Mitgliedstaaten werden. Dafür hat die deutsche Regierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der voraussichtlich am 1. August 2022 in Kraft tritt.
Für Arbeitgeber wird das bedeuten, dass ab 1. August neue Informationen in Arbeitsverträgen festgehalten werden müssen. Rückwirkend müssen ältere Verträge nicht automatisch verändert werden, die Arbeitnehmer sollen aber das Recht haben, innerhalb von sieben Tagen eine Änderung am Arbeitsvertrag zu verlangen.
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