Neue Online-Plattform soll ab 2023 starten
Zwar kann man derzeit Gesetze im digitalen Bundesgesetzblatt zwar einsehen, doch es gibt zahlreiche Einschränkungen. So ist etwa das Durchsuchen, das Drucken oder das Kopieren von Gesetzen teilweise kostenpflichtig.
Ab Januar 2023 soll es nun eine vom Bundesamt für Justiz betriebene Online-Verkündungsplattform geben. Nur dort sollen dann Gesetze amtlich und in barrierefreier Form verkündet werden. Alle Funktionen, wie das Drucken oder Kopieren, sollen kostenfrei möglich sein. Das gedruckte Bundesgesetzblatt wird dann nicht mehr erscheinen. Das Gesetz zur digitalen Gesetzverkündung muss im nächsten Schritt noch von Bundestag und Bundesrat angenommen werden.
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