Am seit 2019 geltenden Verpackungsgesetz wurde kräftig gearbeitet: Schon in den letzten Monaten ist es zu einigen Änderungen gekommen. Zum 1. Juli 2022 steht nun die nächste große Anpassungsetappe bevor: Es kommt nicht nur zu entscheidenden Änderungen im Hinblick auf den Handel über elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister, sondern es wird auch die Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID ausgeweitet. Betroffen sein können damit künftig auch Unternehmer, die von dieser Pflicht bislang befreit waren. Aber Handlungsbedarf kann es auch dann geben, wenn eine Registrierung bereits vorliegt. Hintergrund ist die Ausweitung der Pflicht in Bezug auf sämtliche Verpackungsarten. Zudem gibt es Anpassungen im Bereich der – für Online-Händler jedoch oftmals weniger relevanten – Serviceverpackungen.
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wäre ja auch zu einfach gewesen:
den jeweiligen Verpackungsprod uzenten einmal mit 99 % Steuern zu belasten, und dann nach Import /Export aufzuschlüsseln .
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Beispiel DELCAMPE
Händler aus Frankreich kann nach Niederlande verkaufen, nach Deutschland nicht möglich.
aus Österreich dasselbe - obwohl es da wohl auch einen "Grünen Punkt" oder ähnliches gibt - wird aber nicht anerkannt.
und das beste keiner weiß davon - nur Drutschland reitet bei Nacht und Wind .......
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Antwort der Redaktion
Liebe/r Leser/in,
auch hier kommt es einerseits darauf an, ob es sich um eine systembeteiligu ngspflichtige Verpackung handelt oder nicht – Produktverpacku ngen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, wären grundsätzlich als systembeteiligu ngspflichtig und müssten dementsprechend lizenziert werden. Wer diese Aufgabe zu erfüllen hat, das hängt daran, wer als Hersteller der Verpackung gilt. Hier kann in der Regel daran angeknüpft werden, wer die Verpackung mit Ware befüllt und in Verkehr bringt oder die befüllte Verpackung nach Deutschland importiert. Verkauft ein Händler beispielsweise Ware, die er bei einem deutschen Produzenten erworben hat, der diese Ware auch verpackt hat, dürfte grundsätzlich der Produzent als Hersteller dieser Produktverpacku ng gelten und wäre entsprechend dazu verpflichtet, sich um die damit in Verbindung stehenden Aufgaben zu erfüllen.
Beste Grüße
die Redaktion
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Muss da auch eine Registrierung gemacht werden?
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Antwort der Redaktion
Lieber Leser,
bei Produktverpacku ngen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen – wie das etwa bei einer Schokoriegelver packung der Fall ist – handelt es sich prinzipiell um eine systembeteiligu ngspflichtige Verpackung, die entsprechend auch lizenziert werden muss. Wie im Artikel beschrieben, ist das eine Pflicht, die grundsätzlich beim Hersteller der Verpackung liegt. Praktisch betrachtet dürfte dies in der Regel der Produzent der Ware sein, oder aber auch der Importeur, schließlich kommt es grundsätzlich darauf an, wer die Verpackung mit Ware befüllt bzw. nach Deutschland einführt.
Beste Grüße
die Redaktion
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