Die Vergütung deutscher Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist zuletzt mit Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes im Jahr 2004 angepasst worden. Eine erneute Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung ist mit Rücksicht auf die gestiegenen Kosten und zur Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung notwendig.

Durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) werden neben dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auch das bisherige Gerichtskostengesetz (GKG), die Kostenordnung für Notare (KostO) sowie das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) umgestaltet.
Das ursprünglich für Anfang Juli geplante 2. KostRMoG tritt heute - am 01.08.2013 - in Kraft.
Folge der Gesetzesnovelle ist eine Anhebung u.a. der Rechtsanwalts- sowie Gerichtsgebühren. Bei den Gebühren der Rechtsanwälte gibt es eine neue Gebührentabelle mit aktualisierten Gegenstandswertstufen.
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