Ab 28. Mai greifen die Regeln der europäischen Omnibus-Richtlinie auch in Deutschland. Dadurch kommen neue Informations- und Kennzeichnungspflichten auf Online-Händler zu – und natürlich auch neue Abmahnrisiken. Die Spannbreite der Themen reicht dabei von Kundenbewertungen über Preisangaben und Unternehmerkennzeichnung bis hin zu einem neuen Schadensersatzanspruch und Bußgeldern. Das verunsichert viele Online-Händler.
Deswegen haben wir die drängenden Fragen unserer Leserschaft zu Pflichten und möglichen Strafen für Händler mit Arndt Stange, Chief Legal Officer beim Händlerbund, besprochen. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er 22 Jahre lang in der Versicherungsbranche und zum Schluss Mitglied des Vorstands bei einem der größten deutschen Rechtsschutzversicherer. Seit April 2021 ist er CLO beim Händlerbund und nebenbei Lehrbeauftragter an der Wiesbadener Business School.

Kommentar schreiben
Antworten
Die Omnibus-Richtli nie schreibt auch eine Preistransparen z vor, die bei der Angabe von Rabattpreisen z.B. die Nennung des günstigsten Preises der letzten 30 Tage fordert.
Warum wird sowas etwa bei Amazon nicht realisiert? Stattdessen ist von UVP die Rede.
Reicht das, um sich aus einer realistischen und transparenten Preisangabe rauszumogeln?
___________
Antwort der Redaktion:
Hallo M. Wagner,
die Gegenüberstellu ng mit der unverbindlichen Preisempfehlung ist weiterhin erlaubt und von der Regelung nicht betroffen.
Alles Gute
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben