Online-Händler, die einen eigenen Shop betreiben, müssen ab 28. Mai darüber informieren, ob sie die Authentizität von Kundenbewertungen prüfen und wenn ja, wie diese Prüfung erfolgt. Diese neue Regelung ist Teil der europäischen Omnibus-Richtlinie, die das Verbraucherrecht modernisieren und für mehr Schutz im Online-Handel sorgen soll.
Über die Omnibus-Richtlinie haben wir bei OHN in den vergangenen Wochen ausführlich berichtet. Die Neuregelung zur Authentizitätsprüfung von Rezensionen hat dabei besonders viele Leserinnen und Lesern beschäftigt und uns haben viele Fragen erreicht: Was muss geprüft werden? Was, wenn ich auf einem Marktplatz verkaufe oder wenn Bewertungen auf Suchmaschinen gezeigt werden? Wo müssen die nötigen Informationen angezeigt werden? Hier geben wir Antworten.
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wie sieht es mit bereits abgegebenen Bewertungen aus, die nur über unsere Website erfolgt sind und nicht über einen externen Anbieter - müssen diese auch gekennzeichnet werden/bzw muss hier auch ein Hinweis erfolgen, dass diese Bewertungen geprüft und/oder nicht geprüft wurden?
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Hallo Zoe,
Die neue Regelung gilt auch für Bewertungen, die vor dem 28. Mai 2022 abgegeben wurden. Auch Alt-Rezensionen müssen entsprechend als geprüft oder ungeprüft gekennzeichnet werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Hallo Andreas,
das sind spannende Fragen, die wir für weitere Beiträge zum Thema gerne vermerken. Bei Fragen zur individuellen Umsetzung kannst Du Dich auch gerne an die Rechtsberatung des Händlerbunds wenden.
Beste Grüße
die Redaktion
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"Bewertungen werden nach Überprüfung freigeschaltet. Hinweis: Wir prüfen die Bewertungen nicht auf Authentizität!"
Wäre das ein ausreichender Hinweistext?
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Antwort der Redaktion
Lieber Andreas,
entscheidend ist, dass Verbraucherinne n und Verbraucher, die sich die abgegebenen Bewertungen durchlesen, in unmittelbarer Nähe den Hinweis finden können, ob und wie eine Prüfung stattgefunden hat. Bei der Eingabe der Bewertung hat der Hinweis nicht so eine große Relevanz, sondern vor allem dort, wo Bewertungen gelesen werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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