In einer letzten Verhandlungsrunde, die knapp 16 Stunden dauerte, haben sich Vertreter von EU-Kommission, EU-Parlament und der Mitgliedstaaten auf die Regelungen des Digital Services Acts (DSA) geeinigt. Der DSA ist eine Hälfte des wichtigsten digitalpolitischen Gesetzespakets der aktuellen EU-Kommission unter Ursula von der Leyen. Die andere Hälfte stellt der Digital Markets Act (DMA), auf den sich die EU-Institutionen bereits Ende März verständigen konnten.
Mit DSA und DMA will die EU die digitale Welt mit neuen Regeln belegen. Der DSA soll dabei gesellschaftliche Probleme angehen, während sich der DMA mit wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Das oft wiederholte Credo der EU lautet dabei, dass das, was offline verboten ist, auch online verboten sein solle. Zwar ist der finale Text für den DSA noch nicht veröffentlicht, doch die Verhandlungsergebnisse sind schon jetzt größtenteils bekannt und lassen erste Einschätzungen zu.
So betreffen die nun beschlossenen Regelungen aus dem DSA eine Vielzahl von digitalen Themen und reichen von personalisierter Werbung über das Löschen von illegalen Inhalten bis hin zu Pflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen. Der Online-Handel spielt zwar nur eine nebengeordnete Rolle im DSA, doch natürlich bleibt der E-Commerce von den Veränderungen in der Digitalgesetzgebung nicht unberührt.
Update: Der Digital Services Act ist am 16. November EU-weit in Kraft getreten. Online-Plattformen haben jetzt drei Monate Zeit, um die Zahl ihrer aktiven Nutzer zu veröffentlichen. Die EU-Kommission wird dann prüfen, ob sie als sehr große Online-Plattform oder Suchmaschine einzuordnen sind. Ab der Mitteilung haben die Unternehmen vier Monate Zeit, ihren Pflichten aus dem neuen Regelwerk nachzukommen, etwa der Übermittlung der ersten jährlichen Risikobewertung. Der allgemeine Geltungsbeginn ist jedoch erst ab 17. Februar 2024.
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