Maskenpflicht und 3-G-Regel sind mit dem Wegfall der meisten Corona-Maßnahmen auch an Arbeitsplätzen keine Pflicht mehr. Konkret ist sogar vorgesehen, dass Arbeitgeber den Impf- beziehungsweise Gesundheitsstatus von Angestellten gar nicht mehr abfragen dürfen. Eine Ausnahme gilt hier natürlich für die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Was aber sollen Arbeitgeber mit den bisher gesammelten Gesundheitsdaten ihrer Mitarbeiter machen? Darauf hat nun Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel eine klare Antwort gegeben.
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