Mit der Omnibus-Richtlinie kommen ab dem 28. Mai 2022 einige Änderungen auf Online-Händler und -Händlerinnen zu. Neben einigen Änderungen in der Preisangabenverordnung und im BGB kommt es auch im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu umfangreichen Änderungen. Unter anderem gibt es einige neue Tatbestände in der sogenannten „Schwarzen Liste“.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb kennt eine ganze Reihe von Verhaltensweisen, die zu einer Abmahnung führen können. Oft handelt es sich um pauschale Formulierungen, bei denen viele nur bedingt eine Vorstellung davon haben, welche konkreten Handlungen darunter fallen. Aus diesem Grund gibt es im Anhang des Gesetzes eine sogenannte „Schwarze Liste“, die einige konkrete Handlungen erläutert, die gegen das Gesetz verstoßen und somit abgemahnt werden können. Die Liste ist allerdings nicht abschließend. Auch Praktiken, die nicht auf der Liste stehen, können eine unzulässige geschäftliche Handlung sein und einen Verstoß gegen das UWG darstellen.
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Das Verbot gekaufter Bewertungen, ist so effizient wie ein Waffen- oder Alkoholverbot. Es kommt denen zugute, die Skrupellos genug sind, es trotzdem zu tun, während den Ehrlichen die Möglichkeit genommen wird, auf die selben Mittel zu setzen. Gewinnen werden die schwarzen Schafe, weil man ihnen überhauot nichts nachweisen kann.
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"nur wenn im Zusammenhang mit der Veröffentlichun g die Behauptung aufgestellt wird, dass es sich um echte Bewertungen handle."
Nicht dass ein normaler Mensch bei "kommentarloser " Anzeige von Bewertungen davon ausgehen würde, dass es sich um echte Bewertungen handeln soll.
Blöd an der Realität vorbei formulierter Gesetzestext, der nur "Die Behauptung" hätte ersetzen müssen durch "Das Suggerieren".
Macht das ganze leider wieder "zahnlos" und wirkt somit weiterhin nicht (oder falls doch, dann nur wegen Fehlinformation ) positiv auf das Vertrauen der Kunden in Bewertungen im Onlinehandel.
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