Unter welchen Voraussetzungen haben Verbraucher den Schadensersatzanspruch?
Der Anspruch auf Schadensersatz nach § 9 Abs. 2 UWG besteht dabei nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst führt nicht jeder UWG-Verstoß eines Unternehmers zu diesem Anspruch. Der Sache nach betrifft er nur geschäftliche Handlungen, die nach § 3 UWG unzulässig sind. Ausdrücklich nicht besteht der Anspruch bei Verstößen gegen § 3a UWG (Rechtsbruch), § 4 UWG (Mitbewerberschutz), § 6 UWG (vergleichende Werbung) und der ebenfalls neuen Nr. 32 der schwarzen Liste (Aufforderung zur Zahlung bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung eines Verbrauchers am Tag des Vertragsschlusses). Für Verbraucher (und Unternehmer) dürfte es dabei jedoch oftmals schwierig sein, zu differenzieren, ob der Sache nach ein Anspruch auf Schadensersatz besteht oder nicht.
Weiter kann der Anspruch nur bestehen, wenn der Unternehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des UWG verstoßen hat. Zudem muss der Verbraucher durch die unzulässige geschäftliche Handlung des Unternehmers zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst worden sein, die er nicht getroffen hätte, wenn es die unzulässige Handlung nicht gegeben hätte. Das betrifft etwa die Entscheidung
- ob, wie und unter welchen Bedingungen der Verbraucher ein Geschäft abschließt,
- eine Zahlung leistet,
- eine Ware oder Dienstleistung behalten oder abgeben will,
- ein vertragliches Recht im Zusammenhang mit einer Ware oder Dienstleistung ausüben will,
und das ganze unabhängig davon, ob sich der Verbraucher auch tatsächlich entschließt, tätig zu werden. Im Hinblick auf die oben angesprochenen Anlockfälle kann die geschäftliche Entscheidung zum Beispiel auch die Entscheidung des Verbrauchers sein, sich wegen der Werbung des Geschäfts mit einem guten Angebot auf den Weg in ein stationäres Geschäft zu machen oder nicht.
Aus dieser Entscheidung heraus muss auch ein Schaden entstanden sein. Beispiel: Ein Verbraucher hat in der Werbung eines Möbelhauses ein besonders gutes Angebot für eine Matratze gesehen und daraufhin die Entscheidung getroffen, einen Transporter zu mieten, zum Möbelhaus zu fahren und dort die Matratze zu erwerben und mitzunehmen. Diese geschäftliche Entscheidung beruht auf der Werbung des Möbelhauses. Das Möbelhaus hat aber nicht für eine ausreichende Menge an Matratzen gesorgt – jedenfalls liegt in der Werbung ein unzulässiges Lockangebot. Hätte der Verbraucher gewusst, dass der Lagervorrat in Wirklichkeit so gering ist, hätte er sich den Aufwand mit dem Transporter gespart. Auf Basis des neuen Anspruchs könnte er nun unter Umständen den Ersatz der Transportermietkosten vom Möbelhaus verlangen.
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Es ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie für einen sehr geringen Promillesatz aller Geschäftsvorfäl le, bei denen es zu möglichen oder absichtlichen Übervorteilunge n von Verbrauchern kommt, alle Händler/Herstel ler/etc. potentiell in Haftung genommen werden sollen.
Das Beispiel mit dem gemieteten Transporter ist ja nur ein mögliches Beispiel - genauso könnte man potentiellen Schadenersatz für den Anfahrtweg per Auto, Bus oder Bahn, verloreenen Zeitaufwand oder gar einen Urlaubstag, den man sich extra für den Besuch des Möbelhauses genommen hat geltend machen, etc.pp.
Und es wird immer Spinner und deren Redchtsanwälte - und natürlich vorgebliche Verbraucherschü tzer - die Schadenersatz-F älle kontruieren werden.
Bekomme ich als Händler dann auch künftig Schadenersatz, wenn ich teure Werbung schalte, 1.000 Matratzen vorrätig habe, den potentiellen Käufer vor Ort stundenlang berate, ihn probeliegen lasse - der dann aber geht ohne zu kaufen und online woanders bestellt???
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Womit sollen Gerichte und Juristen denn reich werden? Mit Verbraucherstre itigkeiten vor dem Amtsgericht?
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Ein solche ein Fall vor einen Rechtsanwalt und den RA der Gegenseite bedeutet von 100 Verkäufen 50 umsonst ohne Gewinn. Oder anders ausgedrückt noch grössere Ramschware oder halt höhere Preise.
Das was da im Artikel so alles geschrieben steht, da schüttelt sich jeder normale Mensch. Juristen dürfen sich freuen, also wieder Narrenfreiheit und Willkür und viel, viel Geld zu verdienen. Wann hört dieser Scheiss endlich mal auf. Im Namen des Verbrauchers (Verbraucherrec ht war es vorher ja auch schon) wird mit dem Arsch wieder alles eingerissen, was vorher mühsam aufgebaut wurde.
Ich möchte tolle preiswerte Produkte, nicht ein Heer von Juristen in den Firmen, die dann die Verhaltensweise n der Firmen lenken müssen.
Kleine Firmen sind mal wieder die Doofen, weil die das nicht stemmen können.
Und das soll Recht sein???? Für mich ist sowas kriminell, wie man mit uns Bürgern umgeht. Es ist einfach nicht zum Wohle der Allgemeinheit.
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Gerade der angeführte Matratzenfall birgt doch Gebührenpotenzi al en masse. Ist der Anbieter ein "Großer", wie bspw. Lidl oder ALDI werden die natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und weitere Instanzen bemühen, um ja keinen Präzedenzfall zu schaffen..
Und das alles wegen eines Fuffis für den Leihwagen.. Ich fasse es nicht.
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