1. Novum: Lauterkeitsrechtliche Ansprüche im UWG für Verbraucher
2. Gesetz will Schutzlücken schließen: Schadensersatz für schuldhafte Verstöße von Unternehmern
3. Unter welchen Voraussetzungen haben Verbraucher den Schadensersatzanspruch?
4. Händler, Hersteller, Influencer – Wer muss den Schaden ersetzen, und wie?
Ab dem 28. Mai 2022 gelten durch die Umsetzung der europäischen Omnibus-Richtlinie diverse neue Regeln im Verbraucherrecht und Wettbewerbsrecht – mit großer Bedeutung, insbesondere für den Online-Handel. Dabei geht es nicht nur um die Anpassung von Rechtstexten, Preisangaben und Informationspflichten in Online-Shops: Es werden zudem neue Sanktionen und Konsequenzen eingeführt. Im Hinblick auf die Rechtsbehelfe von Verbrauchern bei unzulässigen geschäftlichen Handlungen kommt es zu einem kleinen bis großen rechtlichen Novum: Sie erhalten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz. Dafür sorgt das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, welches wiederum die durch die Omnibus-Richtlinie veranlassten Änderungen an der Verbraucherrechterichtlinie umsetzt.
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Es ist wieder einmal ein Beispiel dafür, wie für einen sehr geringen Promillesatz aller Geschäftsvorfäl le, bei denen es zu möglichen oder absichtlichen Übervorteilunge n von Verbrauchern kommt, alle Händler/Herstel ler/etc. potentiell in Haftung genommen werden sollen.
Das Beispiel mit dem gemieteten Transporter ist ja nur ein mögliches Beispiel - genauso könnte man potentiellen Schadenersatz für den Anfahrtweg per Auto, Bus oder Bahn, verloreenen Zeitaufwand oder gar einen Urlaubstag, den man sich extra für den Besuch des Möbelhauses genommen hat geltend machen, etc.pp.
Und es wird immer Spinner und deren Redchtsanwälte - und natürlich vorgebliche Verbraucherschü tzer - die Schadenersatz-F älle kontruieren werden.
Bekomme ich als Händler dann auch künftig Schadenersatz, wenn ich teure Werbung schalte, 1.000 Matratzen vorrätig habe, den potentiellen Käufer vor Ort stundenlang berate, ihn probeliegen lasse - der dann aber geht ohne zu kaufen und online woanders bestellt???
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Womit sollen Gerichte und Juristen denn reich werden? Mit Verbraucherstre itigkeiten vor dem Amtsgericht?
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Ein solche ein Fall vor einen Rechtsanwalt und den RA der Gegenseite bedeutet von 100 Verkäufen 50 umsonst ohne Gewinn. Oder anders ausgedrückt noch grössere Ramschware oder halt höhere Preise.
Das was da im Artikel so alles geschrieben steht, da schüttelt sich jeder normale Mensch. Juristen dürfen sich freuen, also wieder Narrenfreiheit und Willkür und viel, viel Geld zu verdienen. Wann hört dieser Scheiss endlich mal auf. Im Namen des Verbrauchers (Verbraucherrec ht war es vorher ja auch schon) wird mit dem Arsch wieder alles eingerissen, was vorher mühsam aufgebaut wurde.
Ich möchte tolle preiswerte Produkte, nicht ein Heer von Juristen in den Firmen, die dann die Verhaltensweise n der Firmen lenken müssen.
Kleine Firmen sind mal wieder die Doofen, weil die das nicht stemmen können.
Und das soll Recht sein???? Für mich ist sowas kriminell, wie man mit uns Bürgern umgeht. Es ist einfach nicht zum Wohle der Allgemeinheit.
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Gerade der angeführte Matratzenfall birgt doch Gebührenpotenzi al en masse. Ist der Anbieter ein "Großer", wie bspw. Lidl oder ALDI werden die natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und weitere Instanzen bemühen, um ja keinen Präzedenzfall zu schaffen..
Und das alles wegen eines Fuffis für den Leihwagen.. Ich fasse es nicht.
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