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Digital-Gesetz: EU einigt sich auf strengere Regeln für Google, Facebook & Co.

Veröffentlicht: 25.03.2022
imgAktualisierung: 05.07.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.03.2022
img 05.07.2022
ca. 2 Min.
Facebook und Google auf iPhone
© Koshiro K / Shutterstock.com
Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich auf strengere Regeln für Google, Facebook und Co.


Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel auf ein Gesetz, das die Marktmacht von Internetriesen vermeiden und einen fairen Wettbewerb ermöglichen soll, wie die Tagesschau berichtet. Der beschlossene Digital Markets Act ist Teil eines großen Digital-Pakets, welches die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgestellt hat. 

CDU-Abgeordneter Andreas Schwab bezeichnete die Einigung über den DMA als „eine neue Ära der Tech-Regulierung“. Die großen Unternehmen dürfen in Zukunft die Daten aus verschiedenen Quellen nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen. Wenn Nutzer nicht zustimmen, muss eine alternative Nutzungsmöglichkeit geschaffen werden. Ein pauschales Verbot von personalisierter Werbung wurde nicht beschlossen, auch kein komplettes Verbot von personalisierter Werbung für Kinder und Jugendliche. Große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage müssen sich künftig dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messengern empfangen zu können. 

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Bei Verstößen drohen den Unternehmen finanzielle Sanktionen, im schlimmsten Fall auch die Aufspaltung der Unternehmen.

iPhone-Hersteller Apple kritisierte die neuen Vorschriften. Laut Aussage des Konzerns würde es zu unnötigen Datenschutz- und Sicherheitslücken kommen. 

Das Gesetz zielt auf sogenannte „Internetriesen“ ab, die für gewerbliche Nutzer ein Zugangstor zum Endverbraucher sind. Als Gatekeeper müssen diese Unternehmen bestimmte Ver- und Gebote beachten. Unternehmen fallen unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Außerdem müssen sie einen zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben. Dazu gehören etwa Google und Facebook. 

Die Einigung vom Donnerstag muss noch einmal formal vom Rat der EU-Staaten und dem Europaparlament bestätigt werden.

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Veröffentlicht: 25.03.2022
img Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Stephan Eschen
28.03.2022

Antworten

auf amazon ist nach wie vor kein fairer wettbewerb möglich wenn chinesen, bzgl angeblich engl. ltd, mit allerhand unsinn werben der rechtlich total verboten ist. für diese unerlaubten werbeaussagen kann man die chinesen nicht zu packen kriegen. und amazon muss dafür nicht haften. der deutsche verkäufer würde bei derart werbung sofort ne abmahnung haben.