Obwohl die Fallzahlen stetig steigen, werden am 19. März 2022 viele Corona-Maßnahmen aufgehoben. Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist bis zu diesem Datum befristet. Das Bundesarbeitsministerium hat bereits einen Referentenentwurf für eine Neufassung der Arbeitsschutzverordnung vorgelegt, der ab dem 20. März zum Tragen kommen soll. Demnach sind Basisschutzmaßnahmen auch künftig geplant.
Weiterhin müssen Betriebe ein Hygienekonzept erstellen, welches die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegt und deren Umsetzung erklärt. Dieses Hygienekonzept muss den Beschäftigten zugänglich gemacht werden.
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